Die Umfrage von 2019 hat entschieden – computerstrafrecht.info geht weiter

Im Januar 2019 stand hier die Frage, wie es mit diesem Blog weitergehen soll. Der letzte Beitrag war damals viereinhalb Jahre alt, die Seite lief ohne Verschlüsselung und war auf dem Handy kaum zu lesen. Ich wusste es selbst nicht und habe eine Umfrage gestartet.

Das Ergebnis war eindeutig. Die Hälfte der Stimmen wollte neue Inhalte und eine Fassung für Mobilgeräte, weitere 30 Prozent neue Inhalte unabhängig vom Design. Niemand wollte die Seite abschalten, niemand wollte, dass alles so bleibt, wie es ist. Zehn Stimmen sind keine repräsentative Erhebung. Aber sie haben recht behalten, und es hat nur etwas gedauert.

Was sich geändert hat

Die Seite läuft verschlüsselt, auf der Hauptadresse computerstrafrecht.info und in einem Design, das auf dem Smartphone genauso funktioniert wie am Schreibtisch. Tracking gibt es keines, Videos laden erst auf Klick.

Wichtiger ist die Ausrichtung. Als dieser Blog 2011 begann, ging es vor allem um Computerkriminalität als Delikt. Das bleibt ein Themenbereich. Der Schwerpunkt liegt aber inzwischen woanders, nämlich bei den digitalen Beweisen. In kaum einem Verfahren, das ich heute verteidige, spielt das Smartphone keine Rolle. Chatverläufe, Standortdaten, Funkzellen, ausgelesene Datenträger und Überwachungsprotokolle entscheiden Verfahren, die mit Computerstrafrecht im engeren Sinn nichts zu tun haben. Die Frage ist fast immer dieselbe. Woher stammt dieser Beweis, wie wurde er gewonnen, und was hält er aus?

Sechs Themenbereiche

Die Inhalte sind jetzt nach sechs Themenbereichen geordnet.

Ein Lexikon mit einem Abschnitt, den es sonst nicht gibt

Neu ist das Lexikon digitale Beweise. Was ein Hashwert ist oder wie eine Funkzellenabfrage technisch funktioniert, lässt sich an vielen Stellen nachlesen. Was das im Strafverfahren bedeutet und wo es angreifbar ist, kaum. Deshalb endet jeder Eintrag mit den Ansatzpunkten der Verteidigung. Wenn mir dazu nichts einfällt, gehört der Begriff nicht ins Lexikon.

Die ersten Einträge sind online, darunter Chain of Custody, Funkzellenabfrage und Quellen-TKÜ. Weitere folgen, nicht nach Plan, sondern wenn die Hauptverhandlungen Zeit lassen.

Die wichtigsten Entscheidungen im Wortlaut

Ebenfalls neu ist die Sammlung der Rechtsprechung zum Computerstrafrecht. Sie umfasst fünfzig Entscheidungen von BGH und BVerfG, von der gefälschten Codekarte am Geldautomaten 1991 bis zum kontaktlosen Bezahlen mit fremder Karte 2025. Jede Entscheidung steht dort mit Kernaussage, Einordnung aus Sicht der Verteidigung und dem amtlichen Wortlaut der Gründe.

Und die alten Beiträge?

Sie bleiben. Alle Beiträge von 2011 bis 2019 stehen im Archiv und sind unter ihren alten Adressen erreichbar. Manches ist überholt, etwa die Rechtslage beim Staatstrojaner, manches erstaunlich aktuell. Jeder ältere Beitrag trägt deshalb einen Hinweis auf sein Alter. Die Umfrage von 2019 steht dort auch, als Teil der Geschichte dieses Blogs.

Wer mitlesen will, findet neue Beiträge auf der Startseite. Einen Newsletter gibt es nicht, einen Kommentarbereich auch nicht mehr. Für Hinweise und Widerspruch gibt es die E-Mail-Adresse im Impressum.