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Chain of Custody

Lexikon digitale Beweise · Rechtsanwalt Thomas Koll, Fachanwalt für Strafrecht · Stand

Chain of Custody (Beweismittelkette) ist die lückenlose Dokumentation, wer ein Beweismittel wann, wo und zu welchem Zweck in Besitz hatte. Bei digitalen Spuren soll sie belegen, dass die ausgewerteten Daten mit den sichergestellten übereinstimmen.

Auch
Beweismittelkette, Beweiskette, Verwahrkette
Rechtsgrundlage
kein gesetzlicher Begriff, Anknüpfung an §§ 109, 168b Abs. 1, 261 StPO
Themenbereich
Ermittlungsmaßnahmen und IT-Forensik

Technischer Hintergrund

Ein Smartphone wird bei der Durchsuchung sichergestellt, eingetütet, ins Präsidium gebracht, dort in einen Asservatenraum gelegt, später an die IT-Forensik übergeben, dort ausgelesen, und das Ergebnis landet als Bericht in der Akte. Jede dieser Stationen ist ein Übergabepunkt. Bei Papier genügt oft ein Siegel. Bei Daten reicht das nicht, weil sich ein Datenträger verändern kann, ohne dass man es ihm ansieht.

Die digitale Beweismittelkette stützt sich deshalb auf zwei Dinge. Erstens auf Protokolle über jede Übergabe und jeden Zugriff. Zweitens auf Hashwerte, die beim Sichern gebildet und bei jeder späteren Auswertung erneut berechnet werden. Stimmen sie überein, ist der Datenbestand unverändert.

Wo es im Verfahren auftaucht

In der Akte findet sich die Kette in Sicherstellungsprotokollen, Asservatenlisten, Übergabevermerken und im Bericht der IT-Forensik. Häufig fehlt sie in Teilen. Die Akte enthält dann einen Auswertungsbericht, aber keinen Nachweis, wann das Gerät ausgelesen wurde, mit welchem Werkzeug und ob es zwischendurch eingeschaltet war.

Rechtlicher Rahmen

Die Strafprozessordnung kennt den Begriff nicht. Sie verlangt aber eine Dokumentation, an der sich die Kette festmachen lässt.

§ 109 StPODie in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände sind genau zu verzeichnen und zur Verhütung von Verwechslungen durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter Weise kenntlich zu machen.

Nach § 168b Abs. 1 StPO ist das Ergebnis der Untersuchungshandlungen der Ermittlungsbehörden aktenkundig zu machen. Die Verteidigung kann nach § 147 Abs. 1 StPO die Akten einsehen und amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen.

Anders als im US-amerikanischen Recht ist eine Lücke in der Kette kein Zulassungshindernis. Das Gericht entscheidet nach § 261 StPO in freier Beweiswürdigung. Eine unterbrochene Kette ist deshalb in erster Linie ein Problem des Beweiswerts. Ob das Gericht einer Auswertung folgen darf, deren Herkunft nicht belegt ist, muss es im Urteil begründen.

Ansatzpunkte der Verteidigung

Die Kette ist der klassische Angriffspunkt bei digitalen Beweisen, weil sie selten vollständig ist. Zu prüfen ist, ob für jede Station ein Protokoll existiert, ob beim Sichern ein Hashwert gebildet wurde, ob die Auswertung auf einer Kopie oder am Original lief und ob das Gerät nach der Sicherstellung eingeschaltet oder mit einem Netz verbunden war.

Fehlen diese Nachweise, gehören sie in einen Beweisantrag oder zumindest in eine Erklärung, damit sich das Gericht im Urteil damit auseinandersetzen muss.

Fallbeispiele

Das Handy im Asservatenraum

Ein Mobiltelefon wird im März sichergestellt und im August ausgelesen. Der Auswertungsbericht nennt Nachrichten mit Zeitstempeln aus dem Mai. Das Gerät war offenbar zwischendurch eingeschaltet und empfing Daten. Ohne Protokoll über den Zustand bei der Sicherstellung lässt sich nicht trennen, was vorher auf dem Gerät war und was danach hinzukam.

Zwei Auswertungen, ein Datenträger

Ein Datenträger wird zweimal ausgewertet, von der Polizei und später von einem Sachverständigen. Die Hashwerte der beiden Kopien stimmen nicht überein. Das kann harmlos sein, etwa weil unterschiedliche Bereiche kopiert wurden. Es kann aber auch bedeuten, dass zwischen beiden Kopien jemand am Original gearbeitet hat. Die Frage muss geklärt werden, bevor eine der beiden Auswertungen trägt.

Häufige Fragen

Die Chain of Custody ist die lückenlose Dokumentation aller Stationen eines Beweismittels von der Sicherstellung bis zur Auswertung. Bei digitalen Beweisen gehören dazu Übergabeprotokolle und Hashwerte, die zeigen, dass die ausgewerteten Daten unverändert sind.

Nicht automatisch. Im deutschen Strafprozess würdigt das Gericht Beweise nach § 261 StPO frei. Eine Lücke in der Beweismittelkette mindert den Beweiswert und muss im Urteil erörtert werden, führt aber für sich genommen in der Regel nicht zu einem Verwertungsverbot.

Über Hashwerte. Beim Sichern wird ein Hashwert des Datenbestands berechnet und protokolliert. Bei jeder späteren Auswertung wird er erneut berechnet. Stimmen beide Werte überein, ist der Datenbestand bitgenau derselbe.

Verwandte Begriffe

Hashwert · Forensisches Image · Beschlagnahme und Sicherstellung · Metadaten

Stand September 2026. Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Normen geprüft am Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.