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§ 263a StGB

Entscheidungen zu § 263a StGB, neueste zuerst.

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BGH, Beschluss vom 28.1.2026 – 4 StR 672/25

Kontaktloses Zahlen mit abgenötigter Kredit- oder Debitkarte ist kein Computerbetrug

Der 4. Strafsenat hat unter Berufung auf den 5. Strafsenat entschieden, dass kontaktloses Bezahlen ohne PIN mit einer fremden Kredit- oder Debitkarte kein Computerbetrug ist. Datenveränderung nach § 303a StGB und Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzen beweiswürdigend belegte Feststellungen zum Vorsatz voraus, die das Landgericht nicht getroffen hatte. Ein Kartenwechsel im selben Geschäft begründet keine neue Tat, wenn beide Karten von vornherein eingesetzt werden sollten.

BGH, Beschluss vom 3.12.2025 – 5 StR 362/25

Kontaktloses Zahlen mit geraubter Girokarte ohne PIN ist kein Computerbetrug

Der 5. Strafsenat hat entschieden, dass kontaktloses Bezahlen ohne PIN mit einer fremden, hier geraubten Girokarte kein Computerbetrug ist, weil der Zahlende dabei nicht miterklärt, zur Kartennutzung berechtigt zu sein. Auch ein Betrug gegenüber dem Händler und eine Selbstgeldwäsche scheiden aus. In Betracht kommen Datenveränderung nach § 303a StGB und Urkundenunterdrückung, dafür fehlten aber Feststellungen zur subjektiven Tatseite.

BGH, Beschluss vom 19.8.2025 – 3 StR 187/25

Bereitstellen zur Abholung begründet beim betrügerischen Rechnungskauf für sich genommen keinen Schaden

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass ein Abholer, dessen Einbindung in eine betrügerische Online-Bestellung auf Rechnung ungeklärt ist, nicht ohne weitere Feststellungen als Mittäter des Computerbetrugs verurteilt werden kann. Für die neue Verhandlung wies er darauf hin, dass eine Ware, die der Händler in einer eigenen Filiale nur zur Abholung bereitstellt, für sich genommen noch keinen Vermögensschaden belegt. Ein Gefährdungsschaden braucht Feststellungen zu seiner Höhe.

BGH, Beschluss vom 12.8.2025 – 5 StR 262/25

Abheben mit freiwillig überlassener Karte ist auch gegen den Willen des Inhabers kein Computerbetrug

Der 5. Strafsenat hat entschieden, dass kein Computerbetrug vorliegt, wenn der Täter die Debitkarte samt PIN vom Inhaber überlassen bekommt und dann gegen dessen erkannten Willen Geld abhebt. Ob ein Betrug vorliegt, hängt vom Vorstellungsbild des Inhabers bei der Übergabe ab. Dazu muss das Tatgericht Feststellungen treffen, notfalls ist versuchter Betrug zu prüfen.

BGH, Beschluss vom 25.6.2025 – 3 StR 37/25

Online-Bestellung unter fremden Personalien ist Computerbetrug auch ohne automatisierte Bonitätsprüfung

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass eine Online-Bestellung unter den Personalien eines Dritten als Computerbetrug strafbar ist, auch wenn der Händler keine automatisierte Bonitätsprüfung vornimmt. Wer sich als jemand anderes ausgibt, spiegelt nicht nur Zahlungsfähigkeit vor, sondern täuscht zugleich darüber, wer bestellt und ob gezahlt werden soll. Ob bei Bestellungen im eigenen Namen ein automatisierter Prüfvorgang nötig ist, wie zwei Oberlandesgerichte meinen, ließ der Senat offen und deutete Zweifel an.

BGH, Urteil vom 13.3.2025 – 4 StR 223/24

Wer mit gefälschten Lohnabrechnungen einen Dispositionskredit erschleicht, begeht Betrug und keinen Computerbetrug

Der 4. Strafsenat hat entschieden, dass ein unter fremdem Namen mit gefälschten Entgeltabrechnungen erlangter Dispositionskredit ein Betrug ist und kein Computerbetrug, wenn ein Bankmitarbeiter den Kredit irrtumsbedingt bewilligt. Der Schaden kann bereits in der Einräumung des Kredits als schadensgleiche Vermögensgefährdung liegen. Dass der Täter den Kreditrahmen danach durch Online-Transaktionen ausschöpfte, änderte am Schuldspruch wegen Betrugs nichts.

BGH, Beschluss vom 14.3.2024 – 5 StR 80/24

Abhebungen mit ertäuschter Karte bilden mit der Kartenerlangung einen einheitlichen Betrug

Der 5. Strafsenat hat entschieden, dass ein Abholer, der Bankkarten und PIN von getäuschten Senioren erhält und damit Geld abhebt, keinen Computerbetrug begeht, sondern mit Kartenerlangung und Abhebungen jeweils einen einheitlichen Betrug. Die 22 Verurteilungen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs sind entfallen. Das neue Tatgericht darf den höheren Unrechtsgehalt der Betrugstaten berücksichtigen, die bisherigen Strafen aber nicht überschreiten.

BGH, Beschluss vom 12.10.2022 – 4 StR 134/22

Online-Buchung unter eigenem Namen ohne Zahlungswillen ist nicht ohne Weiteres Computerbetrug

Bucht jemand unter seinem eigenen, richtigen Namen Fahrkarten oder Flüge im Internet und bezahlt sie nicht, trägt das allein keinen Computerbetrug. Das Urteil muss einen konkreten Datenverarbeitungsvorgang feststellen, bei dem die Datenverwendung gegenüber einem Menschen Täuschungscharakter hätte. Wer sich Kreditkartendaten durch Täuschung verschafft, begeht damit bereits einen Betrug, spätere Zahlungen mit den Daten vertiefen nur dessen Schaden, wenn sich die Schäden beim Karteninhaber oder seinem Kartenunternehmen zeigen.

BGH, Beschluss vom 3.5.2022 – 3 StR 93/22

Fingierte SEPA-Lastschriften von Phantasie-IBAN sind Computerbetrug durch unrichtige Daten

Wer im SEPA-Lastschriftverfahren online Lastschriften mit einer Kennung einreicht, nach der der angeblich Zahlungspflichtige einen Abbuchungsauftrag erteilt haben soll, obwohl es keinen gibt, verwendet unrichtige Daten im Sinne des § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB. Ob die angegebenen Schuldnerkonten überhaupt existieren, spielt keine Rolle. Schon die Gutschriften auf dem Empfängerkonto begründen einen Gefährdungsschaden der Bank, soweit bis zur Rücklastschrift auf das Guthaben zugegriffen werden kann.

BGH, Beschluss vom 9.3.2022 – 1 StR 3/22

Je kleiner der Einzelschaden, desto eher entfällt der besonders schwere Fall beim Computerbetrug

Der 1. Strafsenat hat entschieden, dass ein Tatgericht beim gewerbsmäßigen Computerbetrug abwägen muss, ob ein geringer Einzelschaden die Regelwirkung des besonders schweren Falls entkräftet. Je dichter der Schaden an der Geringfügigkeitsgrenze des § 243 Abs. 2 StGB liegt, desto mehr spricht für den normalen Strafrahmen. Weil das Landgericht bei Abhebungen von 100 bis 300 Euro darauf nicht einging, hob der Senat die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe auf.

BGH, Beschluss vom 11.8.2021 – 3 StR 63/21

Abheben mit ertäuschter Karte ist kein Computerbetrug, kann aber Unterschlagung sein

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass das Abheben mit einer Girokarte, die der Inhaber samt PIN täuschungsbedingt überlassen hat, kein Computerbetrug ist, wohl aber eine Unterschlagung des abgehobenen Bargelds. Für denjenigen, der Karte und PIN ertäuscht hat, tritt die Unterschlagung hinter seinen Betrug zurück. Dieser Betrug ist schon mit der Erlangung von Karte und PIN vollendet, weil dann ein Gefährdungsschaden eintritt.

BGH, Beschluss vom 6.4.2021 – 1 StR 67/21

Betrügerische Bestellungen über dasselbe falsche Kundenkonto stehen in Tateinheit

Der 1. Strafsenat hat entschieden, dass betrügerische Bestellungen, die über dasselbe mit falschen Daten angelegte Kundenkonto laufen, in Tateinheit stehen und damit eine Tat bilden. Das Landgericht hatte 1.750 Ticketkäufe nur tageweise zusammengefasst und nicht geprüft, welche Bestellung über welches Konto lief. Der Senat hob den Schuldspruch deshalb auf, ließ die Feststellungen aber bestehen.

BGH, Beschluss vom 10.11.2020 – 5 StR 368/20

Carding in automatisierten Onlineshops ist allein Computerbetrug, eine Wahlfeststellung zum Betrug entfällt

Werden Warenbestellungen mit fremden Kreditkarten- und PayPal-Daten bei Online-Versandhändlern computergestützt abgewickelt, liegt bei jedem Bestellvorgang allein ein Computerbetrug und kein Betrug vor. Eine wahldeutige Verurteilung wegen Betrugs oder Computerbetrugs hat dann zu entfallen. Die automatisierte Abwicklung entnahm der BGH hier dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe.

BGH, Urteil vom 20.8.2020 – 3 StR 94/20

Online-Bestellung mit fremden Kartendaten ist nur bei festgestellter automatisierter Abwicklung Computerbetrug

Eine Online-Bestellung unter unbefugter Verwendung fremder Konto- oder Kreditkartendaten ist nur dann Computerbetrug, wenn das Urteil konkret feststellt, dass die Bestellung computergestützt abgewickelt wurde und keine getäuschte natürliche Person über Versand oder Leistung entschied. Fehlen solche Feststellungen, hebt der BGH den Schuldspruch auf. Zugleich weist er darauf hin, dass mehrere Bestellungen an einem Tag eine natürliche Handlungseinheit bilden können.

BGH, Beschluss vom 27.7.2017 – 1 StR 412/16

Botnetz-Trojaner verändert Daten in der Registry und überwindet die Firewall

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Trojaner, der in der Registry fremder Rechner Einträge für den automatischen Start von Schadsoftware anlegt, Daten nach § 303a Abs. 1 StGB verändert. Eine aktivierte Firewall ist eine besondere Zugangssicherung im Sinne des § 202a StGB. Wer sie umgeht, indem er die Nutzer eine getarnte Schadsoftware selbst installieren lässt, überwindet sie.

BGH, Beschluss vom 23.11.2016 – 4 StR 464/16

4. Strafsenat hält Computerbetrug bei absprachewidrigem Abheben mit überlassener Karte für möglich

Der 4. Strafsenat hat offengelassen, ob absprachewidriges Abheben mit einer vom Inhaber überlassenen Karte und PIN ein Computerbetrug ist, weil er das Verfahren insoweit nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hat. In einem Hinweis äußert er Bedenken gegen die bisherige Rechtsprechung, die hier keine unbefugte Datenverwendung annimmt. Er stützt sie auf das Zahlungsdiensterecht des BGB.

BGH, Beschluss vom 30.8.2016 – 4 StR 153/16

Manipulierte Software in Geldspielautomaten ist Computerbetrug durch unrichtige Programmgestaltung

Wer die Software von Geldspielautomaten mit Aufbuchkarten, Dongles oder einer per Code aktivierbaren Hintertür verändert oder überlagert, beeinflusst das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms im Sinne des § 263a Abs. 1 Var. 1 StGB. Schon die Gutschrift der Punkte ist eine schadensgleiche Vermögensgefährdung, die Auszahlung setzt das Ergebnis nur um. Das Einverständnis des Geschäftsführers der Betreibergesellschaft schließt den Tatbestand nicht aus, wenn die Gesellschafter nicht eingeweiht sind.

BGH, Urteil vom 3.3.2016 – 4 StR 496/15

Online-Wette auf ein angeblich verschobenes Spiel ist Computerbetrug, auch ohne echte Manipulation

Wer im Vertrauen auf eine Manipulationszusage über das Internet automatisiert Sportwetten abschließt, verwendet Daten unbefugt im Sinne des § 263a Abs. 1 StGB, auch wenn das Spiel tatsächlich nie manipuliert war. Die Täuschungsäquivalenz folgt jedenfalls daraus, dass die Wettanbieter mit programmierten Höchstgrenzen für Einsätze dokumentiert haben, Wetten auf manipulierte Spiele nicht anzunehmen. Zahlt der Anbieter den Gewinn aus, ist die Tat mit einem Schaden in Höhe der Differenz zwischen Einsatz und Gewinn vollendet.

BGH, Beschluss vom 21.7.2015 – 1 StR 16/15

Ein Urteil wegen Ausspähens von Daten muss die überwundene Zugangssicherung technisch benennen

Der 1. Strafsenat hat ein Urteil wegen Ausspähens von Daten aufgehoben, weil es nicht konkret beschrieb, welche Zugangssicherung die Schadsoftware überwunden hatte. Der pauschale Hinweis auf eine umgangene Firewall genügt nicht, erst recht nicht, wenn das Urteil zugleich darauf abstellt, dass Virenprogramme den Trojaner nicht erkannt hätten. Die Sicherung muss im Tatzeitpunkt bestanden haben und technisch nachvollziehbar dargestellt sein.

BGH, Beschluss vom 16.7.2015 – 2 StR 16/15

Abheben mit ertäuschter Karte und PIN ist Betrug, kein Computerbetrug

Der 2. Strafsenat hat entschieden, dass keinen Computerbetrug begeht, wer Bankkarte und Geheimnummer durch eine Täuschung vom Karteninhaber ausgehändigt bekommt und damit am Geldautomaten Geld abhebt. Strafbar ist das als Betrug gegenüber dem Karteninhaber, nicht zusätzlich als Computerbetrug. Der Senat hat die Verurteilungen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs deshalb in gewerbs- und bandenmäßigen Betrug geändert.

BGH, Beschluss vom 23.7.2013 – 3 StR 96/13

Vermittler mit eigener Befugnis zur Kontoeröffnung begeht Untreue, keinen Computerbetrug

Computerbetrug erfasst nur Handlungen, die gegenüber einem Menschen eine Täuschung wären. Ein selbständiger Vermittler, der für eine Bank selbst Konten eröffnen darf und dafür falsche Identitätsdaten eingibt, täuscht niemanden, sondern verfügt selbst über das Bankvermögen. Das kann Untreue sein, aber kein Computerbetrug.

BGH, Beschluss vom 22.1.2013 – 1 StR 416/12

Fingierte Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren sind Computerbetrug mit unrichtigen Daten

Wer Lastschriften für erfundene Forderungen online einreicht und sie als Abbuchungsauftragslastschriften kennzeichnet, obwohl kein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, verwendet unrichtige Daten im Sinne des § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB. Ein vollendeter Computerbetrug setzt aber voraus, dass für jede beteiligte Bank getrennt festgestellt wird, welcher Datenverarbeitungsvorgang welchen Schaden unmittelbar verursacht hat. Weil das fehlte, blieb im entschiedenen Fall nur ein versuchter Computerbetrug zum Nachteil der Bankkunden.

BGH, Beschluss vom 19.10.2011 – 4 StR 409/11

Bezahlen mit gestohlener EC-Karte per Unterschrift ist Betrug am Händler, kein Computerbetrug

Wer mit einer entwendeten EC-Karte ohne PIN im Lastschriftverfahren bezahlen will und dafür die Unterschrift des Karteninhabers vortäuscht, begeht einen Betrug zum Nachteil des Händlers und keinen Computerbetrug. Das gilt auch, wenn es beim Versuch bleibt. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch geändert, die Strafen blieben unverändert.

BGH, Urteil vom 27.1.2011 – 4 StR 338/10

Wer Skimming-Daten zur sofortigen Kartenherstellung weitergibt, versucht bereits die Kartenfälschung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Skimmer schon mit der Weitergabe ausgespähter Kartendaten unmittelbar zur Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion ansetzen, wenn die Daten nach dem Tatplan ohne neuen Willensentschluss sofort auf Kartenrohlinge geschrieben werden sollen. Entscheidend war ein eingespieltes System, in dem die Datenlieferungen den Fälschern im Ausland angekündigt waren. Wer nur Rohlinge beschafft oder die Daten nie in die Hand bekommt, setzt dagegen noch nicht an.

BGH, Beschluss vom 6.7.2010 – 4 StR 555/09

Skimming ist kein Ausspähen von Daten

Der 4. Strafsenat hat entschieden, dass das Auslesen der Magnetstreifendaten von Zahlungskarten mit einem Vorsatzgerät am Geldautomaten, das sogenannte Skimming, kein Ausspähen von Daten nach § 202a Abs. 1 StGB ist. Die unverschlüsselten Daten sind nicht besonders gesichert, und verschlüsselte Daten werden beim bloßen Kopieren nicht entschlüsselt. Die Verurteilung wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Computerbetrugs blieb bestehen.

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 – 1 StR 412/02

Abheben mit erschwindelter Karte und PIN ist Betrug, nicht Computerbetrug

Wer mit Karte und PIN abhebt, die ihm der Kontoinhaber selbst überlassen hat, begeht keinen Computerbetrug, auch wenn er sich nicht an die Absprache hält. Hat er Karte und PIN durch eine Täuschung erlangt, liegt ein Betrug vor. Die späteren Abhebungen gehen in diesem einen Betrug auf.

BGH, Beschluss vom 10.11.1994 – 1 StR 157/94

Leerspielen eines Geldspielautomaten mit rechtswidrig erlangtem Programm ist Computerbetrug

Wer einen Geldspielautomaten mithilfe eines rechtswidrig erlangten Spielprogramms gezielt leerspielt, wirkt unbefugt auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs ein und begeht Computerbetrug. Dass er den Automaten äußerlich ordnungsgemäß bedient, ändert daran nichts. Offen blieb, ob zugleich eine unbefugte Verwendung von Daten vorliegt.

BGH, Urteil vom 22.11.1991 – 2 StR 376/91

Geldabheben mit gefälschter Codekarte ist Computerbetrug, kein Diebstahl

Wer mit einer selbst kopierten Codekarte Geld am Automaten abhebt, begeht Computerbetrug nach § 263a StGB und keinen Diebstahl. Der Automat wird funktionsgerecht bedient und gibt das Geld heraus, ein Gewahrsamsbruch fehlt. Die Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten ist nach Ansicht des 2. Strafsenats hinreichend bestimmt.