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§ 269 StGB

Entscheidungen zu § 269 StGB, neueste zuerst.

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BGH, Beschluss vom 19.8.2025 – 3 StR 187/25

Bereitstellen zur Abholung begründet beim betrügerischen Rechnungskauf für sich genommen keinen Schaden

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass ein Abholer, dessen Einbindung in eine betrügerische Online-Bestellung auf Rechnung ungeklärt ist, nicht ohne weitere Feststellungen als Mittäter des Computerbetrugs verurteilt werden kann. Für die neue Verhandlung wies er darauf hin, dass eine Ware, die der Händler in einer eigenen Filiale nur zur Abholung bereitstellt, für sich genommen noch keinen Vermögensschaden belegt. Ein Gefährdungsschaden braucht Feststellungen zu seiner Höhe.

BGH, Beschluss vom 22.7.2025 – 6 StR 168/25

Gefälschte Nachrichten über ein Kontaktformular sind Fälschung beweiserheblicher Daten

Der 6. Strafsenat hat entschieden, dass sich nach § 269 Abs. 1 StGB strafbar macht, wer über ein Kontaktformular eine Nachricht eingibt, die als Erklärung eines anderen erscheinen soll. Der spätere Ausdruck dieser Nachricht ist keine Urkundenfälschung, weil ihm keine unechte oder verfälschte Urkunde im Sinne des § 267 StGB zugrunde liegt. Die Strafe blieb unverändert, weil beide Tatbestände denselben Strafrahmen haben.

BGH, Beschluss vom 25.6.2025 – 3 StR 37/25

Online-Bestellung unter fremden Personalien ist Computerbetrug auch ohne automatisierte Bonitätsprüfung

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass eine Online-Bestellung unter den Personalien eines Dritten als Computerbetrug strafbar ist, auch wenn der Händler keine automatisierte Bonitätsprüfung vornimmt. Wer sich als jemand anderes ausgibt, spiegelt nicht nur Zahlungsfähigkeit vor, sondern täuscht zugleich darüber, wer bestellt und ob gezahlt werden soll. Ob bei Bestellungen im eigenen Namen ein automatisierter Prüfvorgang nötig ist, wie zwei Oberlandesgerichte meinen, ließ der Senat offen und deutete Zweifel an.

BGH, Beschluss vom 14.3.2024 – 2 StR 192/23

Wer mit Vollmacht über ein fremdes eBay-Konto verkauft, fälscht keine beweiserheblichen Daten

Der 2. Strafsenat hat entschieden, dass die bloße Anmeldung mit den Zugangsdaten eines bestehenden Nutzerkontos noch keine Fälschung beweiserheblicher Daten ist und dass ein Verkaufsangebot unter fremdem Namen § 269 StGB nur erfüllt, wenn der Handelnde keine Vertretungsmacht hat. Außerdem verlangt er genaue Feststellungen dazu, wie ein gefälschter digitaler Überweisungsnachweis entstanden ist. Davon hängt ab, ob überhaupt eine Datenurkunde vorliegt.

BGH, Beschluss vom 9.1.2023 – 1 StR 381/22

Ein Kundenkonto unter fremder Identität verbindet alle Betrugsbestellungen zu einer Tat

Der 1. Strafsenat hat entschieden, dass bereits das Anlegen eines Online-Kundenkontos unter fremden Personalien eine Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 Abs. 1 StGB ist. Alle betrügerischen Bestellungen über dieses Konto stehen mit der Datenfälschung und untereinander in Tateinheit. Das Landgericht hatte zwei selbstständige Betrugstaten angenommen und § 269 StGB nicht angewendet.

BGH, Beschluss vom 6.4.2021 – 1 StR 67/21

Betrügerische Bestellungen über dasselbe falsche Kundenkonto stehen in Tateinheit

Der 1. Strafsenat hat entschieden, dass betrügerische Bestellungen, die über dasselbe mit falschen Daten angelegte Kundenkonto laufen, in Tateinheit stehen und damit eine Tat bilden. Das Landgericht hatte 1.750 Ticketkäufe nur tageweise zusammengefasst und nicht geprüft, welche Bestellung über welches Konto lief. Der Senat hob den Schuldspruch deshalb auf, ließ die Feststellungen aber bestehen.

BGH, Beschluss vom 27.7.2017 – 1 StR 412/16

Botnetz-Trojaner verändert Daten in der Registry und überwindet die Firewall

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Trojaner, der in der Registry fremder Rechner Einträge für den automatischen Start von Schadsoftware anlegt, Daten nach § 303a Abs. 1 StGB verändert. Eine aktivierte Firewall ist eine besondere Zugangssicherung im Sinne des § 202a StGB. Wer sie umgeht, indem er die Nutzer eine getarnte Schadsoftware selbst installieren lässt, überwindet sie.

BGH, Beschluss vom 21.7.2015 – 1 StR 16/15

Ein Urteil wegen Ausspähens von Daten muss die überwundene Zugangssicherung technisch benennen

Der 1. Strafsenat hat ein Urteil wegen Ausspähens von Daten aufgehoben, weil es nicht konkret beschrieb, welche Zugangssicherung die Schadsoftware überwunden hatte. Der pauschale Hinweis auf eine umgangene Firewall genügt nicht, erst recht nicht, wenn das Urteil zugleich darauf abstellt, dass Virenprogramme den Trojaner nicht erkannt hätten. Die Sicherung muss im Tatzeitpunkt bestanden haben und technisch nachvollziehbar dargestellt sein.

BGH, Beschluss vom 21.4.2015 – 4 StR 422/14

Mehrere Betrugstaten über ein gekapertes eBay-Konto sind eine einzige Tat

Der 4. Strafsenat hat entschieden, dass das Verändern der Bankverbindung in einem übernommenen eBay-Konto und der anschließende plangemäße Gebrauch dieses Kontos nur eine Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 Abs. 1 StGB bilden. Alle Betrugstaten, die über dasselbe manipulierte Konto laufen, stehen deshalb in Tateinheit. Im Schuldspruch fallen dadurch Einzeltaten und Einzelstrafen weg.

BGH, Urteil vom 22.11.1991 – 2 StR 376/91

Geldabheben mit gefälschter Codekarte ist Computerbetrug, kein Diebstahl

Wer mit einer selbst kopierten Codekarte Geld am Automaten abhebt, begeht Computerbetrug nach § 263a StGB und keinen Diebstahl. Der Automat wird funktionsgerecht bedient und gibt das Geld heraus, ein Gewahrsamsbruch fehlt. Die Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten ist nach Ansicht des 2. Strafsenats hinreichend bestimmt.