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Täterschaft, Teilnahme und Tatbestandsfragen

Entscheidungen zu Täterschaft, Teilnahme und Tatbestandsfragen, neueste zuerst.

Alle§ 100a StPO 2§ 100b StPO 2§ 100e StPO 1§ 100g StPO 1§ 149 StGB 1§ 152a StGB 4§ 152b StGB 7§ 202a StGB 5§ 202b StGB 1§ 202c StGB 1§ 202d StGB 1§ 261 StGB 2§ 263 StGB 20§ 263a StGB 30§ 269 StGB 10§ 303a StGB 5§ 303b StGB 1§ 44 BDSG a.F. 1§ 81b StPO 1§ 94 StPO 2Art. 10 GG 4Art. 2 Abs. 1 GG 6

BGH, Beschluss vom 19.8.2025 – 3 StR 187/25

Bereitstellen zur Abholung begründet beim betrügerischen Rechnungskauf für sich genommen keinen Schaden

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass ein Abholer, dessen Einbindung in eine betrügerische Online-Bestellung auf Rechnung ungeklärt ist, nicht ohne weitere Feststellungen als Mittäter des Computerbetrugs verurteilt werden kann. Für die neue Verhandlung wies er darauf hin, dass eine Ware, die der Händler in einer eigenen Filiale nur zur Abholung bereitstellt, für sich genommen noch keinen Vermögensschaden belegt. Ein Gefährdungsschaden braucht Feststellungen zu seiner Höhe.

BGH, Beschluss vom 22.7.2025 – 6 StR 168/25

Gefälschte Nachrichten über ein Kontaktformular sind Fälschung beweiserheblicher Daten

Der 6. Strafsenat hat entschieden, dass sich nach § 269 Abs. 1 StGB strafbar macht, wer über ein Kontaktformular eine Nachricht eingibt, die als Erklärung eines anderen erscheinen soll. Der spätere Ausdruck dieser Nachricht ist keine Urkundenfälschung, weil ihm keine unechte oder verfälschte Urkunde im Sinne des § 267 StGB zugrunde liegt. Die Strafe blieb unverändert, weil beide Tatbestände denselben Strafrahmen haben.

BGH, Beschluss vom 14.3.2024 – 2 StR 192/23

Wer mit Vollmacht über ein fremdes eBay-Konto verkauft, fälscht keine beweiserheblichen Daten

Der 2. Strafsenat hat entschieden, dass die bloße Anmeldung mit den Zugangsdaten eines bestehenden Nutzerkontos noch keine Fälschung beweiserheblicher Daten ist und dass ein Verkaufsangebot unter fremdem Namen § 269 StGB nur erfüllt, wenn der Handelnde keine Vertretungsmacht hat. Außerdem verlangt er genaue Feststellungen dazu, wie ein gefälschter digitaler Überweisungsnachweis entstanden ist. Davon hängt ab, ob überhaupt eine Datenurkunde vorliegt.

BGH, Beschluss vom 13.5.2020 – 5 StR 614/19

Ein Administrator späht Daten aus, wenn er sich verbotene Postfachrechte selbst einräumt

Der 5. Strafsenat hat entschieden, dass sich ein Systemadministrator nach § 202a Abs. 1 StGB strafbar macht, wenn er sich unter Umgehung beschränkter Administratorenrechte Zugriff auf passwortgeschützte persönliche E-Mail-Postfächer verschafft. Dass ihm dies mit wenigen Mausklicks gelang, schließt die Überwindung der Zugangssicherung nicht aus. Maßgeblich ist, ob die Überwindung typischerweise, also unabhängig von den Möglichkeiten des konkreten Täters, einen nicht unerheblichen Aufwand erfordert.

BGH, Beschluss vom 9.10.2018 – 5 StR 153/18

Prepaid-Kreditkarten sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch Prepaid-Kreditkarten Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne von § 152b StGB sind, weil das Kartenunternehmen dem Händler die Zahlung ebenso garantiert wie bei einer klassischen Kreditkarte. Ob die Karte über einen Kredit oder ein eingezahltes Guthaben gedeckt ist, spielt keine Rolle. Die Verurteilung hob der Senat dennoch auf, weil die Beweiswürdigung zur Täterschaft lückenhaft war.

BGH, Beschluss vom 23.7.2013 – 3 StR 96/13

Vermittler mit eigener Befugnis zur Kontoeröffnung begeht Untreue, keinen Computerbetrug

Computerbetrug erfasst nur Handlungen, die gegenüber einem Menschen eine Täuschung wären. Ein selbständiger Vermittler, der für eine Bank selbst Konten eröffnen darf und dafür falsche Identitätsdaten eingibt, täuscht niemanden, sondern verfügt selbst über das Bankvermögen. Das kann Untreue sein, aber kein Computerbetrug.