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Steuerstrafrecht und digitale Daten

Kassendaten, Buchhaltung, Server. Im Steuerstrafverfahren sind digitale Massendaten seit Jahren Standard.

Kaum ein Rechtsgebiet ist so datengetrieben wie das Steuerstrafrecht. Buchhaltung, Kassensysteme und Server liefern das Material, aus dem Hinterziehungsbeträge berechnet werden, und oft auch das Material für eine Schätzung.

Hier geht es um die Durchsuchung im Unternehmen, um den Übergang von der Betriebsprüfung zum Strafverfahren und um die Frage, wie belastbar die Auswertungstabellen der Steuerfahndung tatsächlich sind.

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