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Umfangsverfahren und Massendaten

Fünfzig Bände Akte und Terabytes an Rohdaten. Wer nur die Auswertung liest, verteidigt gegen die Zusammenfassung der Ermittler.

In großen Verfahren verschiebt sich das Gewicht. Nicht mehr der einzelne Zeuge entscheidet, sondern die Frage, wer die Datenmengen beherrscht. Die Ermittlungsbehörden haben dafür Monate Zeit, Personal und Software. Die Verteidigung bekommt die Akte oft spät und in einer Form, die sich kaum prüfen lässt.

Hier geht es um Akteneinsicht in Rohdaten, um die Auswertung von Telekommunikationsüberwachung, um Funkzellen und Standortdaten und um das Selbstleseverfahren. Das sind die Werkzeuge, mit denen sich ein Umfangsverfahren überhaupt verteidigen lässt.

Beiträge

Aus dem Archiv 2011–2019

Ältere Beiträge. Gesetze und Rechtsprechung haben sich seitdem teils erheblich geändert.