// Themenbereich 02

Verwertbarkeit digitaler Beweise

Ein Chatverlauf beweist wenig, solange niemand weiß, woher er stammt und wer ihn aufbereitet hat.

Digitale Daten wirken objektiv. Sie sind es nicht. Zwischen dem Gerät und dem Ausdruck in der Akte liegen Sicherung, Auswertung, Auswahl und Übertragung. An jeder dieser Stellen kann etwas verloren gehen oder hinzukommen.

Dieser Bereich trennt zwei Fragen, die in der Praxis ständig vermengt werden. Darf das Gericht ein Beweismittel verwerten? Und was beweist es tatsächlich? Chatnachrichten, Screenshots, Cloud-Daten und die Daten aus Kryptohandys stehen dabei im Mittelpunkt.

Beiträge

Neue Beiträge zu diesem Bereich erscheinen hier, sobald sie veröffentlicht sind.

Aus dem Archiv 2011–2019

Ältere Beiträge. Gesetze und Rechtsprechung haben sich seitdem teils erheblich geändert.