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Ermittlungsmaßnahmen und IT-Forensik

Was Ermittler technisch können, ist das eine. Was sie davon dürfen, das andere.

Überwachung der Telekommunikation, Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung, Auswertung sichergestellter Geräte. Jede dieser Maßnahmen hat eigene Voraussetzungen, und jede hinterlässt Spuren in der Akte, die sich prüfen lassen.

Dazu gehört die IT-Forensik. Juristen bleiben bei technischen Sachverhalten Laien. Bei der Schuldfähigkeit wird selbstverständlich ein Sachverständiger hinzugezogen, bei der Frage, wer eine Datei wann angelegt hat, viel zu selten. Die Grundlagen stehen auf der Seite IT-Forensik und in der Forensik-Reihe aus dem Archiv.

Beiträge

Aus dem Archiv 2011–2019

Ältere Beiträge. Gesetze und Rechtsprechung haben sich seitdem teils erheblich geändert.