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Computerstrafrecht

Die Straftatbestände, für die diese Adresse steht. Schmaler, als der Begriff vermuten lässt, und weiter, als viele Beschuldigte glauben.

Computerbetrug, Ausspähen und Abfangen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage. Das materielle Computerstrafrecht besteht aus wenigen Tatbeständen. Ihre Reichweite unterschätzen gerade diejenigen, die beruflich mit IT arbeiten. Wer Sicherheitslücken sucht oder Systeme im Auftrag testet, kann schneller in ein Ermittlungsverfahren geraten, als er denkt.

Dieser Bereich stellt die Tatbestände vor, zeigt ihre Grenzen und die Konstellationen, in denen sie in der Praxis auftauchen. Warum ich trotz aller Unschärfe beim Begriff Computerstrafrecht bleibe, steht im Text Computerstrafrecht, was ist das? aus dem Jahr 2011.

Die Straftatbestände im Einzelnen. Jede Vorschrift auf einer eigenen Seite, mit Gesetzestext, Merkmalen, Prüfungsschema und den Fragen, auf die es in Verfahren ankommt. Von § 202a StGB bis § 108b UrhG.

Beiträge

Aus dem Archiv 2011–2019

Ältere Beiträge. Gesetze und Rechtsprechung haben sich seitdem teils erheblich geändert.