Beschlagnahme und Sicherstellung
Sicherstellung ist der Oberbegriff für die amtliche Inverwahrnahme eines Beweismittels. Wird ein Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben, bedarf es der Beschlagnahme, die grundsätzlich ein Gericht anordnet. Bei Smartphones und Computern entscheidet die Unterscheidung über Rechtsschutz und Rückgabe.