Quellen-TKÜ
Bei der Quellen-TKÜ spielen die Ermittler eine Software auf das Gerät des Betroffenen, um Kommunikation vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abzugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung 2025 für Straftaten mit einer Höchststrafe von drei Jahren oder weniger für nichtig erklärt.