Zufallsfund
Ein Zufallsfund ist ein Beweismittel, das bei einer Ermittlungsmaßnahme gefunden wird, aber eine andere Straftat betrifft als die, derentwegen ermittelt wurde. Bei der Durchsuchung regelt § 108 StPO, was damit geschieht. Bei heimlichen Maßnahmen wie der TKÜ gelten engere Grenzen.