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Zeitstempel

Lexikon digitale Beweise · Rechtsanwalt Thomas Koll, Fachanwalt für Strafrecht · Stand

Ein Zeitstempel ist die Angabe von Datum und Uhrzeit, die ein System einem Ereignis zuordnet, etwa dem Speichern einer Datei, dem Versand einer Nachricht oder der Einwahl in ein Netz. Er zeigt, was die Uhr des Systems angezeigt hat, nicht zwingend die tatsächliche Zeit.

Auch
Timestamp, Zeitangabe, Protokollzeit
Rechtsgrundlage
Beweiswürdigung nach § 261 StPO, für qualifizierte elektronische Zeitstempel Art. 41 eIDAS-Verordnung
Themenbereich
Verwertbarkeit digitaler Beweise

Technischer Hintergrund

Jedes Gerät hat eine eigene Uhr. Ob sie richtig geht, hängt davon ab, ob sie mit einem Zeitserver abgeglichen wird. Hinzu kommt die Frage, in welcher Zeitzone ein Zeitstempel gespeichert ist. Viele Systeme speichern intern in koordinierter Weltzeit (UTC) und rechnen erst bei der Anzeige in die Ortszeit um, andere speichern gleich die Ortszeit. Zwischen UTC und deutscher Sommerzeit liegen zwei Stunden, im Winter eine.

Dazu kommen unterschiedliche Zählweisen. Unix-Systeme zählen Sekunden seit dem 1. Januar 1970, Windows zählt in Einheiten von 100 Nanosekunden seit dem 1. Januar 1601, Apple-Systeme teils in Sekunden seit dem 1. Januar 2001. Forensische Programme rechnen das um. Geht bei der Umrechnung etwas schief, stimmt die Uhrzeit im Bericht nicht, obwohl sie präzise aussieht.

Wo es im Verfahren auftaucht

In Chatverläufen, Verbindungsdaten, Standortdaten, Protokolldateien von Servern und in Zeitleisten, die aus diesen Quellen zusammengesetzt werden. Wird eine Chronologie aus mehreren Geräten gebaut, trägt jeder Zeitstempel die Unsicherheit seines Geräts mit.

Rechtlicher Rahmen

Einfache Zeitstempel sind Beweismittel ohne besondere Beweiskraft, ihr Wert unterliegt der freien Würdigung nach § 261 StPO. Eine Sonderstellung haben qualifizierte elektronische Zeitstempel nach der europäischen eIDAS-Verordnung. Für sie gilt nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS die Vermutung, dass Datum und Uhrzeit richtig angegeben sind und die Daten seitdem unverändert geblieben sind. Über den Inhalt der Daten oder ihren Urheber sagt auch ein qualifizierter Zeitstempel nichts. In Ermittlungsakten kommen solche Zeitstempel selten vor.

Ansatzpunkte der Verteidigung

Bei jedem Zeitstempel, der eine Tatzeit oder ein Alibi trägt, ist zu fragen, aus welcher Quelle er stammt, in welcher Zeitzone er gespeichert war und wie er umgerechnet wurde. Stimmen Zeitangaben aus verschiedenen Quellen um genau eine oder zwei Stunden nicht überein, liegt meist ein Zeitzonenfehler vor und kein Widerspruch in der Sache.

Bei Zeitleisten muss der Auswerter offenlegen, welche Quellen er zusammengeführt hat. Eine Chronologie, die auf die Minute genau aussieht, kann auf Geräteuhren beruhen, die um Minuten auseinanderliegen.

Fallbeispiele

Die verschobene Stunde

Die Anklage legt eine Nachricht auf 22.14 Uhr, zwanzig Minuten nach der Tat. Das Auswerteprogramm hat die gespeicherte UTC-Zeit ohne Umrechnung übernommen. Tatsächlich wurde die Nachricht um 0.14 Uhr Sommerzeit gesendet, also lange nach der Tat. Der Unterschied erschließt sich erst aus dem Rohdatum in der Datenbank des Messengers.

Häufige Fragen

Nein. Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel nach der eIDAS-Verordnung begründet die Vermutung, dass Datum und Uhrzeit richtig sind und die Daten seitdem unverändert blieben. Er beweist weder, wer die Daten erstellt hat, noch dass ihr Inhalt zutrifft.

Häufigste Ursachen sind Zeitzonen und Sommerzeit, falsch gestellte Geräteuhren und Fehler bei der Umrechnung unterschiedlicher Zeitformate durch die Auswertungssoftware. Abweichungen von genau einer oder zwei Stunden deuten meist auf einen Zeitzonenfehler hin.

Verwandte Begriffe

Metadaten · Verkehrsdaten und Inhaltsdaten · Chain of Custody

Stand September 2026. Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Normen geprüft am Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.