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Lastschrift und Überweisung

Entscheidungen zu Lastschrift und Überweisung, neueste zuerst.

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BGH, Beschluss vom 3.5.2022 – 3 StR 93/22

Fingierte SEPA-Lastschriften von Phantasie-IBAN sind Computerbetrug durch unrichtige Daten

Wer im SEPA-Lastschriftverfahren online Lastschriften mit einer Kennung einreicht, nach der der angeblich Zahlungspflichtige einen Abbuchungsauftrag erteilt haben soll, obwohl es keinen gibt, verwendet unrichtige Daten im Sinne des § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB. Ob die angegebenen Schuldnerkonten überhaupt existieren, spielt keine Rolle. Schon die Gutschriften auf dem Empfängerkonto begründen einen Gefährdungsschaden der Bank, soweit bis zur Rücklastschrift auf das Guthaben zugegriffen werden kann.

BGH, Beschluss vom 22.1.2013 – 1 StR 416/12

Fingierte Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren sind Computerbetrug mit unrichtigen Daten

Wer Lastschriften für erfundene Forderungen online einreicht und sie als Abbuchungsauftragslastschriften kennzeichnet, obwohl kein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, verwendet unrichtige Daten im Sinne des § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB. Ein vollendeter Computerbetrug setzt aber voraus, dass für jede beteiligte Bank getrennt festgestellt wird, welcher Datenverarbeitungsvorgang welchen Schaden unmittelbar verursacht hat. Weil das fehlte, blieb im entschiedenen Fall nur ein versuchter Computerbetrug zum Nachteil der Bankkunden.

BGH, Beschluss vom 19.10.2011 – 4 StR 409/11

Bezahlen mit gestohlener EC-Karte per Unterschrift ist Betrug am Händler, kein Computerbetrug

Wer mit einer entwendeten EC-Karte ohne PIN im Lastschriftverfahren bezahlen will und dafür die Unterschrift des Karteninhabers vortäuscht, begeht einen Betrug zum Nachteil des Händlers und keinen Computerbetrug. Das gilt auch, wenn es beim Versuch bleibt. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch geändert, die Strafen blieben unverändert.