BGH, Beschluss vom 3.5.2022 – 3 StR 93/22
Fingierte SEPA-Lastschriften von Phantasie-IBAN sind Computerbetrug durch unrichtige Daten
Wer im SEPA-Lastschriftverfahren online Lastschriften mit einer Kennung einreicht, nach der der angeblich Zahlungspflichtige einen Abbuchungsauftrag erteilt haben soll, obwohl es keinen gibt, verwendet unrichtige Daten im Sinne des § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB. Ob die angegebenen Schuldnerkonten überhaupt existieren, spielt keine Rolle. Schon die Gutschriften auf dem Empfängerkonto begründen einen Gefährdungsschaden der Bank, soweit bis zur Rücklastschrift auf das Guthaben zugegriffen werden kann.