BGH, Beschluss vom 9.10.2018 – 5 StR 153/18
Prepaid-Kreditkarten sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch Prepaid-Kreditkarten Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne von § 152b StGB sind, weil das Kartenunternehmen dem Händler die Zahlung ebenso garantiert wie bei einer klassischen Kreditkarte. Ob die Karte über einen Kredit oder ein eingezahltes Guthaben gedeckt ist, spielt keine Rolle. Die Verurteilung hob der Senat dennoch auf, weil die Beweiswürdigung zur Täterschaft lückenhaft war.