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Online-Handel und Kundenkonten

Entscheidungen zu Online-Handel und Kundenkonten, neueste zuerst.

Alle§ 100a StPO 2§ 100b StPO 2§ 100e StPO 1§ 100g StPO 1§ 149 StGB 1§ 152a StGB 4§ 152b StGB 7§ 202a StGB 5§ 202b StGB 1§ 202c StGB 1§ 202d StGB 1§ 261 StGB 2§ 263 StGB 20§ 263a StGB 30§ 269 StGB 10§ 303a StGB 5§ 303b StGB 1§ 44 BDSG a.F. 1§ 81b StPO 1§ 94 StPO 2Art. 10 GG 4Art. 2 Abs. 1 GG 6

BGH, Beschluss vom 19.8.2025 – 3 StR 187/25

Bereitstellen zur Abholung begründet beim betrügerischen Rechnungskauf für sich genommen keinen Schaden

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass ein Abholer, dessen Einbindung in eine betrügerische Online-Bestellung auf Rechnung ungeklärt ist, nicht ohne weitere Feststellungen als Mittäter des Computerbetrugs verurteilt werden kann. Für die neue Verhandlung wies er darauf hin, dass eine Ware, die der Händler in einer eigenen Filiale nur zur Abholung bereitstellt, für sich genommen noch keinen Vermögensschaden belegt. Ein Gefährdungsschaden braucht Feststellungen zu seiner Höhe.

BGH, Beschluss vom 25.6.2025 – 3 StR 37/25

Online-Bestellung unter fremden Personalien ist Computerbetrug auch ohne automatisierte Bonitätsprüfung

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass eine Online-Bestellung unter den Personalien eines Dritten als Computerbetrug strafbar ist, auch wenn der Händler keine automatisierte Bonitätsprüfung vornimmt. Wer sich als jemand anderes ausgibt, spiegelt nicht nur Zahlungsfähigkeit vor, sondern täuscht zugleich darüber, wer bestellt und ob gezahlt werden soll. Ob bei Bestellungen im eigenen Namen ein automatisierter Prüfvorgang nötig ist, wie zwei Oberlandesgerichte meinen, ließ der Senat offen und deutete Zweifel an.

BGH, Urteil vom 13.3.2025 – 4 StR 223/24

Wer mit gefälschten Lohnabrechnungen einen Dispositionskredit erschleicht, begeht Betrug und keinen Computerbetrug

Der 4. Strafsenat hat entschieden, dass ein unter fremdem Namen mit gefälschten Entgeltabrechnungen erlangter Dispositionskredit ein Betrug ist und kein Computerbetrug, wenn ein Bankmitarbeiter den Kredit irrtumsbedingt bewilligt. Der Schaden kann bereits in der Einräumung des Kredits als schadensgleiche Vermögensgefährdung liegen. Dass der Täter den Kreditrahmen danach durch Online-Transaktionen ausschöpfte, änderte am Schuldspruch wegen Betrugs nichts.

BGH, Beschluss vom 14.3.2024 – 2 StR 192/23

Wer mit Vollmacht über ein fremdes eBay-Konto verkauft, fälscht keine beweiserheblichen Daten

Der 2. Strafsenat hat entschieden, dass die bloße Anmeldung mit den Zugangsdaten eines bestehenden Nutzerkontos noch keine Fälschung beweiserheblicher Daten ist und dass ein Verkaufsangebot unter fremdem Namen § 269 StGB nur erfüllt, wenn der Handelnde keine Vertretungsmacht hat. Außerdem verlangt er genaue Feststellungen dazu, wie ein gefälschter digitaler Überweisungsnachweis entstanden ist. Davon hängt ab, ob überhaupt eine Datenurkunde vorliegt.

BGH, Beschluss vom 9.1.2023 – 1 StR 381/22

Ein Kundenkonto unter fremder Identität verbindet alle Betrugsbestellungen zu einer Tat

Der 1. Strafsenat hat entschieden, dass bereits das Anlegen eines Online-Kundenkontos unter fremden Personalien eine Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 Abs. 1 StGB ist. Alle betrügerischen Bestellungen über dieses Konto stehen mit der Datenfälschung und untereinander in Tateinheit. Das Landgericht hatte zwei selbstständige Betrugstaten angenommen und § 269 StGB nicht angewendet.

BGH, Beschluss vom 12.10.2022 – 4 StR 134/22

Online-Buchung unter eigenem Namen ohne Zahlungswillen ist nicht ohne Weiteres Computerbetrug

Bucht jemand unter seinem eigenen, richtigen Namen Fahrkarten oder Flüge im Internet und bezahlt sie nicht, trägt das allein keinen Computerbetrug. Das Urteil muss einen konkreten Datenverarbeitungsvorgang feststellen, bei dem die Datenverwendung gegenüber einem Menschen Täuschungscharakter hätte. Wer sich Kreditkartendaten durch Täuschung verschafft, begeht damit bereits einen Betrug, spätere Zahlungen mit den Daten vertiefen nur dessen Schaden, wenn sich die Schäden beim Karteninhaber oder seinem Kartenunternehmen zeigen.

BGH, Beschluss vom 6.4.2021 – 1 StR 67/21

Betrügerische Bestellungen über dasselbe falsche Kundenkonto stehen in Tateinheit

Der 1. Strafsenat hat entschieden, dass betrügerische Bestellungen, die über dasselbe mit falschen Daten angelegte Kundenkonto laufen, in Tateinheit stehen und damit eine Tat bilden. Das Landgericht hatte 1.750 Ticketkäufe nur tageweise zusammengefasst und nicht geprüft, welche Bestellung über welches Konto lief. Der Senat hob den Schuldspruch deshalb auf, ließ die Feststellungen aber bestehen.

BGH, Beschluss vom 10.11.2020 – 5 StR 368/20

Carding in automatisierten Onlineshops ist allein Computerbetrug, eine Wahlfeststellung zum Betrug entfällt

Werden Warenbestellungen mit fremden Kreditkarten- und PayPal-Daten bei Online-Versandhändlern computergestützt abgewickelt, liegt bei jedem Bestellvorgang allein ein Computerbetrug und kein Betrug vor. Eine wahldeutige Verurteilung wegen Betrugs oder Computerbetrugs hat dann zu entfallen. Die automatisierte Abwicklung entnahm der BGH hier dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe.

BGH, Urteil vom 20.8.2020 – 3 StR 94/20

Online-Bestellung mit fremden Kartendaten ist nur bei festgestellter automatisierter Abwicklung Computerbetrug

Eine Online-Bestellung unter unbefugter Verwendung fremder Konto- oder Kreditkartendaten ist nur dann Computerbetrug, wenn das Urteil konkret feststellt, dass die Bestellung computergestützt abgewickelt wurde und keine getäuschte natürliche Person über Versand oder Leistung entschied. Fehlen solche Feststellungen, hebt der BGH den Schuldspruch auf. Zugleich weist er darauf hin, dass mehrere Bestellungen an einem Tag eine natürliche Handlungseinheit bilden können.

BGH, Beschluss vom 21.4.2015 – 4 StR 422/14

Mehrere Betrugstaten über ein gekapertes eBay-Konto sind eine einzige Tat

Der 4. Strafsenat hat entschieden, dass das Verändern der Bankverbindung in einem übernommenen eBay-Konto und der anschließende plangemäße Gebrauch dieses Kontos nur eine Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 Abs. 1 StGB bilden. Alle Betrugstaten, die über dasselbe manipulierte Konto laufen, stehen deshalb in Tateinheit. Im Schuldspruch fallen dadurch Einzeltaten und Einzelstrafen weg.