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Konkurrenzen

Entscheidungen zu Konkurrenzen, neueste zuerst.

Alle§ 100a StPO 2§ 100b StPO 2§ 100e StPO 1§ 100g StPO 1§ 149 StGB 1§ 152a StGB 4§ 152b StGB 7§ 202a StGB 5§ 202b StGB 1§ 202c StGB 1§ 202d StGB 1§ 261 StGB 2§ 263 StGB 20§ 263a StGB 30§ 269 StGB 10§ 303a StGB 5§ 303b StGB 1§ 44 BDSG a.F. 1§ 81b StPO 1§ 94 StPO 2Art. 10 GG 4Art. 2 Abs. 1 GG 6

BGH, Beschluss vom 28.1.2026 – 4 StR 672/25

Kontaktloses Zahlen mit abgenötigter Kredit- oder Debitkarte ist kein Computerbetrug

Der 4. Strafsenat hat unter Berufung auf den 5. Strafsenat entschieden, dass kontaktloses Bezahlen ohne PIN mit einer fremden Kredit- oder Debitkarte kein Computerbetrug ist. Datenveränderung nach § 303a StGB und Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzen beweiswürdigend belegte Feststellungen zum Vorsatz voraus, die das Landgericht nicht getroffen hatte. Ein Kartenwechsel im selben Geschäft begründet keine neue Tat, wenn beide Karten von vornherein eingesetzt werden sollten.

BGH, Beschluss vom 14.3.2024 – 5 StR 80/24

Abhebungen mit ertäuschter Karte bilden mit der Kartenerlangung einen einheitlichen Betrug

Der 5. Strafsenat hat entschieden, dass ein Abholer, der Bankkarten und PIN von getäuschten Senioren erhält und damit Geld abhebt, keinen Computerbetrug begeht, sondern mit Kartenerlangung und Abhebungen jeweils einen einheitlichen Betrug. Die 22 Verurteilungen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs sind entfallen. Das neue Tatgericht darf den höheren Unrechtsgehalt der Betrugstaten berücksichtigen, die bisherigen Strafen aber nicht überschreiten.

BGH, Beschluss vom 9.1.2023 – 1 StR 381/22

Ein Kundenkonto unter fremder Identität verbindet alle Betrugsbestellungen zu einer Tat

Der 1. Strafsenat hat entschieden, dass bereits das Anlegen eines Online-Kundenkontos unter fremden Personalien eine Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 Abs. 1 StGB ist. Alle betrügerischen Bestellungen über dieses Konto stehen mit der Datenfälschung und untereinander in Tateinheit. Das Landgericht hatte zwei selbstständige Betrugstaten angenommen und § 269 StGB nicht angewendet.

BGH, Beschluss vom 11.8.2021 – 3 StR 63/21

Abheben mit ertäuschter Karte ist kein Computerbetrug, kann aber Unterschlagung sein

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass das Abheben mit einer Girokarte, die der Inhaber samt PIN täuschungsbedingt überlassen hat, kein Computerbetrug ist, wohl aber eine Unterschlagung des abgehobenen Bargelds. Für denjenigen, der Karte und PIN ertäuscht hat, tritt die Unterschlagung hinter seinen Betrug zurück. Dieser Betrug ist schon mit der Erlangung von Karte und PIN vollendet, weil dann ein Gefährdungsschaden eintritt.

BGH, Beschluss vom 8.4.2021 – 1 StR 78/21

Ransomware ist Computersabotage auch bei privaten Rechnern

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Infektion fremder Rechner mit einem Erpressungstrojaner, der über Registry-Einträge einen nicht schließbaren Sperrbildschirm lädt, Computersabotage nach § 303b Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit Erpressung ist. Die wesentliche Bedeutung der Datenverarbeitung für private Nutzer durfte das Landgericht aus den Umständen schließen. Ein Systemadministrator, der nur die Serverinfrastruktur der Gruppe betreute, leistete eine einzige Beihilfe und nicht 789.

BGH, Beschluss vom 6.4.2021 – 1 StR 67/21

Betrügerische Bestellungen über dasselbe falsche Kundenkonto stehen in Tateinheit

Der 1. Strafsenat hat entschieden, dass betrügerische Bestellungen, die über dasselbe mit falschen Daten angelegte Kundenkonto laufen, in Tateinheit stehen und damit eine Tat bilden. Das Landgericht hatte 1.750 Ticketkäufe nur tageweise zusammengefasst und nicht geprüft, welche Bestellung über welches Konto lief. Der Senat hob den Schuldspruch deshalb auf, ließ die Feststellungen aber bestehen.

BGH, Beschluss vom 21.4.2015 – 4 StR 422/14

Mehrere Betrugstaten über ein gekapertes eBay-Konto sind eine einzige Tat

Der 4. Strafsenat hat entschieden, dass das Verändern der Bankverbindung in einem übernommenen eBay-Konto und der anschließende plangemäße Gebrauch dieses Kontos nur eine Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 Abs. 1 StGB bilden. Alle Betrugstaten, die über dasselbe manipulierte Konto laufen, stehen deshalb in Tateinheit. Im Schuldspruch fallen dadurch Einzeltaten und Einzelstrafen weg.

BGH, Urteil vom 4.12.2013 – 2 StR 2/13

Kreditkarten mit erfundenen Daten fallen unter § 152b StGB, auch wenn sie keine Zahlung garantieren können

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 152b StGB auch Kreditkarten erfasst, deren Magnetstreifen erfundene Daten ohne existierendes Konto tragen. Ob die Karte eine Garantie tatsächlich auslösen kann oder dies nur vortäuscht, ist nach dem Senat unerheblich. Der 2. Strafsenat hält trotz Kritik in der Literatur an BGHSt 46, 146 fest, weil die Vorschrift schon vor dem Anschein garantieauslösender Karten schützen soll. Das Urteil hob er dennoch auf, weil das Landgericht die Konkurrenzen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Karten nicht geprüft hatte.

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 – 1 StR 412/02

Abheben mit erschwindelter Karte und PIN ist Betrug, nicht Computerbetrug

Wer mit Karte und PIN abhebt, die ihm der Kontoinhaber selbst überlassen hat, begeht keinen Computerbetrug, auch wenn er sich nicht an die Absprache hält. Hat er Karte und PIN durch eine Täuschung erlangt, liegt ein Betrug vor. Die späteren Abhebungen gehen in diesem einen Betrug auf.

BGH, Urteil vom 21.9.2000 – 4 StR 284/00

Manipulierte ec-Karte für das Lastschriftverfahren ist eine gefälschte Zahlungskarte

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass schon eine einzige ec-Karte mit manipulierten Magnetstreifendaten eine gefälschte Zahlungskarte ist, auch wenn der Täter sie nur im elektronischen Lastschriftverfahren ohne Zahlungsgarantie einsetzen will. Verfälscht wird die Karte nur beim ersten Eingriff in die echten Daten, jede weitere Manipulation am Falsifikat ist ein Nachmachen. Zehn zeitlich getrennte Manipulationen bilden zehn selbständige Taten.